Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Medizinrecht

Hierzu gehört ganz klassisch die Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Ärzte.

  • Aber auch: Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen z.B. aus Honorar, sonstiger Leistungen
  • Vertragsarztfragen
  • Ansprüche gegen Krankenkasse auf best. Leistungen, Medikamente etc.
Zum Seitenanfang