Medizinrecht
Hierzu gehört ganz klassisch die Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Ärzte.
- Aber auch: Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen z.B. aus Honorar, sonstiger Leistungen
- Vertragsarztfragen
- Ansprüche gegen Krankenkasse auf best. Leistungen, Medikamente etc.